Tapeten Schimmel in der Wohnung

Jeder hat die schmutzigen dunklen Flecken mit pelzartigem Überzug schon einmal irgendwo gesehen - Schimmel an Wänden und Tapeten. Der Schimmel besteht aus Pilzen, die sich anfangs auf der Oberfläche von Wänden und Tapeten bemerkbar machen, später jedoch die Innenstruktur der Wände befallen. Besonders ärgerlich wird es wenn man selbst bemerkt, dass man Schimmel in der Wohnung hat. Der Gestank ist unerträglich und der Anblick der grünlichen Schimmelpilze erzeugt Ekel-Gefühle. Doch nicht nur, dass der Anblick und der Geruch von Schimmel in der Wohnung ekelerregend ist, er kann zudem auch noch zu ernsthaften Beeinträchtigungen der Gesundheit führen.
Sollte auch bei Ihnen irgendwann Schimmel an den Wänden oder den Tapeten entstehen, besteht jedoch kein Grund zur Panik, da es zahlreiche effektive Methoden gibt, um Schimmelpilze zu beseitigen.

Damit Sie den Schimmel-Befall auch langfristig beseitigen können, ist es erst einmal wichtig, zu verstehen, wie Schimmel entsteht. Grundsätzlich braucht Schimmel, damit er auf Wänden und Tapeten entstehen kann Feuchtigkeit. Eine permanente Raumtemperatur von 20° und eine Luftfeuchtigkeit von über 70 % bieten dabei günstige Voraussetzungen, damit Schimmel entstehen kann. Luftfeuchtigkeit in der Wohnung entsteht beispielsweise beim Kochen, Duschen, Geschirrspülen, Wäschewaschen- und trockenen oder durch Zimmerpflanzen. Kurzfristig können Sie den Schimmel bekämpfen, indem Sie eine Essigessenz mit einem Essig-Gehalt von 3-4% auf die befallenen Stellen auftragen. In der Apotheke erhalten Sie zudem auch Salicyl-Säure und Soda-Lauge, die Sie mehrmals hintereinander auf die Stellen auftragen sollten. Hierbei empfiehlt sich das abschließende Abreiben mit Brennspiritus. Um Schimmel in der Wohnung langfristig vorzubeugen, sollten Sie die Feuchtigkeits-Quelle in den Räumen auf ein Mindestmaß reduzieren, indem Sie für einen ausreichenden Luftwechsel im Raum sorgen. Falls Zimmerpflanzen in den Räumlichkeiten stehen, sollten Sie diese wegstellen.

Wer die Finanzierung der Renovierungskosten bei Schimmel in der Wohnung tragen muss, stellt eine häufig gestellte Streitfrage zwischen Vermieter und Mieter dar. Grundsätzlich muss der Verursacher des Schadens auch die Kosten für die Renovierung tragen. Hierbei gilt es festzustellen, ob der Schimmel im Zuge von Mängeln am Haus wie beispielsweise durch eine beschädigte Hausfassade oder durch unsachgemäßes Lüft- und Heizverhalten seitens des Mieters entstanden ist. Wichtig für den Mieter ist vor allem, bei Entstehung des Schadens unverzüglich eine Mietmängelanzeige beim Vermieter zu stellen und eine Frist zur Beseitigung des Schadens zu setzen. Die Informationspflicht seitens des Vermieters besteht dagegen bereits vor Eintritt des Mietverhältnisses, indem der Mieter vor Bezug der Wohnung auf notwendige Lüft- und Heizgewohnheiten hingewiesen wird. Sollte die Unklarheit über die Schuldfrage weiter bestehen, lässt sich die Ursache des Mangels nur durch einen unabhängigen Gutachter klären.

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Monday, April 11th, 2011 Uncategorized